Damit wir Ihre Immobilienabwicklung reibungslos durchführen können, benötigen wir von Ihnen weitere Dokumente.
Wir werden Sie in diesem Formular Schritt für Schritt durch alle benötigten Dokumente führen. Falls Ihnen noch nicht alle Dokumente vorliegen, ist das nicht schlimm, wir werden Sie regelmäßig erinnern.
Bitte verwenden Sie ausschließlich den Link, welchen wir Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse gesendet haben.
Damit wir wissen welche Dokumente wir von Ihnen benötigen, bitten wir Sie anzugeben ob sie die Immobilie als Privatperson oder Kapitalgesellschaft kaufen werden.
Wie möchten Sie sich ausweisen?
Bitte laden Sie ein Foto Ihres Personalausweises hoch.
Nach dem Hochladen prüfen wir Ihren Ausweis auf Gültigkeit, das kann einen Moment dauern. Bitte schließen Sie das Fenster nicht.
Ihr Ausweis muss mindestens noch drei Monate gültig sein.
Wie steht es um Ihren Personalausweis?
Bitte laden Sie ein Foto von Ihrem Pass hoch.
Nach dem Hochladen prüfen wir Ihren Pass auf Gültigkeit, das kann einen Moment dauern. Bitte schließen Sie das Fenster nicht.
Ihr Pass muss mindestens noch drei Monate gültig sein.
Wie steht es um Ihren Pass?
Weil Sie Ihren Pass als Ausweisdokument verwenden, benötigen wir nun einen Adressnachweis.
Sie dürfen wählen welche der beiden Optionen Sie hochladen möchten:
Entweder Ihre Meldebescheinigung oder eine Versorgerrechnung (z.B. Strom, Gas, Wasser)
ACHTUNG: Die Versorgerrechnung darf nicht älter als 3 Monate sein.
Der Adressnachweis darf maximal drei Monate alt sein.
Wie steht es um Ihren Adressnachweis?
Bitte laden Sie einen Kapitalnachweis hoch.
Ein Kapitalnachweis kann ein aktueller Kontoauszug, eine Finanzierungsbestätigung der Bank oder eine Darlehensbestätigung sein.
Bitte laden Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug hoch (nicht älter als 3 Monate).
Der Handelsregisterauszug darf maximal drei Monate alt sein.
Wie steht es um den Handelsregisterauszug?
Bitte laden Sie die aktuelle Gesellschafterliste hoch.
Bitte laden Sie einen aktuellen Transparenzregisterauszug hoch (nicht älter als 3 Monate).
Der Transparenzregisterauszug darf maximal drei Monate alt sein.
Wie steht es um den Transparenzregisterauszug?
Wir haben Ihre Dokumente erfolgreich erhalten.
Wir melden uns, falls wir noch weitere Dokumente von Ihnen benötigen.
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